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Archivierte Fassung 2026-10 (Stand Oktober 2026), unverändert aufbewahrt zum Nachweis. Die aktuell gültige Fassung steht unter kraltec.de/avv.

Auftragsverarbeitung (AVV)

Vereinbarung gem. Art. 28 DSGVO · Bestandteil des Nutzungsvertrags · Stand: Oktober 2026

1. Parteien

Verantwortlicher: der registrierte Betrieb (Kunde). Auftragsverarbeiter: Brinn Computer, Inhaberin Amine Bassiouni, Ricklinger Stadtweg 13, 30459 Hannover („Anbieter").

2. Gegenstand und Zweck

Bereitstellung der SaaS-Plattform „Kraltec". Verarbeitet werden die vom Kunden eingegebenen personenbezogenen Daten (Kunden-, Kontakt-, Beleg-, Projekt-, Kommunikations-, Arbeitszeit- und Fotodaten) ausschließlich zur Vertragserfüllung und nach Weisung des Kunden.

3. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32)

U. a.: Mandantentrennung auf Datenbank-Ebene (Row-Level-Security), TLS-Transportverschlüsselung, Verschlüsselung sensibler Felder (AES-256-GCM), rollenbasierte Zugriffskontrolle mit Zwei-Faktor-Option, Audit-Protokollierung, tägliche Backups mit regelmäßigen Wiederherstellungstests, Hosting in Deutschland.

4. Unterauftragsverarbeiter

Der Kunde genehmigt den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter (Information vor Änderungen, Widerspruchsrecht):

Name und Anschrift der hier als Kategorie genannten Unterauftragsverarbeiter sieht der Kunde nach der Anmeldung in Kraltec unter „Abo“ (Administratoren); auf Anfrage an info@kraltec.de teilt der Anbieter sie zudem mit.

Die KI-Funktionen sind Hilfsmittel; Ergebnisse werden dem Nutzer stets zur Prüfung vorgelegt (keine automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO). Der Kunde entscheidet über die Nutzung und stellt sicher, dass keine Daten übermittelt werden, deren Übermittlung ihm untersagt ist.

5. Pflichten des Anbieters

Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung; Vertraulichkeit der Beschäftigten; Unterstützung bei Betroffenenrechten (Datenexport und Löschung als Self-Service in der Plattform); unverzügliche Meldung von Datenschutzverletzungen; Nachweis-/Auditrechte im gesetzlichen Umfang.

6. Dauer und Löschung

Die Vereinbarung gilt für die Dauer des Nutzungsvertrags. Nach Beendigung werden alle Daten restlos gelöscht; der Kunde hat vorher den Vollexport zu nutzen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. § 147 AO) liegen beim Kunden.