Stundenzettel im Handwerk: was drauf gehört

Der Stundenzettel entscheidet, ob eine Regie-Position bezahlt wird. Die häufigsten Lücken und wie man sie schließt.

Stand 16.09.2026 · 6 Minuten Lesezeit

Der Stundenzettel ist das Dokument, an dem sich entscheidet, ob Regiearbeit bezahlt wird. Bei Pauschalaufträgen interessiert er niemanden — bis der Bauherr Nachträge bestreitet. Dann ist er plötzlich das einzige Beweismittel, und es zeigt sich, ob er etwas taugt.

Was auf den Stundenzettel gehört

Gesetzlich vorgeschrieben ist der Stundenzettel als solcher nicht — er ist ein Nachweisdokument, kein Formular mit Pflichtfeldern. Praktisch bewährt haben sich acht Angaben:

  • Datum und Baustelle beziehungsweise Auftrag — eindeutig, nicht „Müller".
  • Name des Mitarbeiters, bei mehreren je Person eine Zeile.
  • Beginn und Ende der Tätigkeit, nicht nur die Summe.
  • Pausen, ausdrücklich ausgewiesen.
  • Art der Arbeiten — der wichtigste und am schlechtesten ausgefüllte Punkt.
  • Fahrzeiten und Kilometer, getrennt von der Arbeitszeit.
  • Verbrauchtes Material, soweit es nicht über den Lieferschein läuft.
  • Unterschrift des Auftraggebers oder Bauleiters, wenn sie zu bekommen ist.

„Diverse Arbeiten" ist die teuerste Formulierung im Handwerk

Wenn in der Tätigkeitsspalte „Arbeiten wie besprochen" oder „diverses" steht, hat der Zettel als Nachweis kaum Wert. Vergleiche das mit: „Altleitungen Küche demontiert, Schlitze gestemmt, NYM 3×1,5 zu drei Steckdosen neu verlegt." Das erste ist eine Behauptung, das zweite eine Beschreibung, die jemand prüfen kann.

Der Unterschied kostet keine zusätzliche Zeit, wenn direkt vor Ort erfasst wird. Er kostet enorm viel Zeit, wenn er drei Wochen später aus dem Gedächtnis rekonstruiert werden muss — und in der Regel gibt man dann auf und schreibt die kleinere Zahl.

Die Unterschrift vor Ort

Eine Unterschrift des Bauleiters unter dem Tagesnachweis ist kein Schuldanerkenntnis, aber sie verschiebt die Diskussion erheblich. Wer erst mit der Rechnung nachweist, dass 14 Stunden Regie angefallen sind, verhandelt aus der schwächeren Position. Wer den Zettel täglich abzeichnen lässt, verhandelt gar nicht mehr.

Praktisch scheitert das meist daran, dass niemand ein Blatt dabeihat oder der Bauleiter schon weg ist. Auf dem Telefon, direkt nach getaner Arbeit, ist die Hürde deutlich niedriger.

Drei Lücken, die regelmäßig Geld kosten

  1. Fahrzeit läuft unter Arbeitszeit. Damit verschwindet sie in der Kalkulation und taucht in keiner Auswertung als das auf, was sie ist: unproduktive, aber bezahlte Zeit. Wer nicht weiß, wie viel er fährt, kann seine Anfahrtspauschale nicht sinnvoll bemessen.
  2. Rüst- und Aufräumzeit fehlt. Laden, Abladen, Werkzeug reinigen, Baustelle besenrein hinterlassen — das sind an manchen Tagen anderthalb Stunden, die niemand aufschreibt, weil sie nicht „am Objekt" stattfinden.
  3. Kleinmaterial fällt unter den Tisch. Dübel, Dichtmittel, Schrauben, ein Meter Kabel. Einzeln lächerlich, über ein Jahr eine vierstellige Summe, die als Gemeinkosten durchläuft, statt dem Auftrag zugerechnet zu werden.

Papier, Excel oder App

Papier funktioniert — solange der Zettel ankommt. Excel ist selten besser, weil die Übertragung dieselbe bleibt und die Datei am Monatsende trotzdem jemand abtippt.

Der entscheidende Vorteil einer App liegt nicht im Papiersparen, sondern im Zeitpunkt: Wer beim Verlassen der Baustelle drei Felder ausfüllt, erfasst die Wirklichkeit. Wer am Monatsende zwölf Tage rekonstruiert, erfasst eine Schätzung. Ergänzend wichtig: Die App muss offline funktionieren, sonst entsteht am Tag mit schlechtem Empfang genau der Papierzettel wieder, den man abschaffen wollte.

Häufige Fragen

Ist ein Stundenzettel gesetzlich vorgeschrieben?

Als Formular nicht. Vorgeschrieben ist die Erfassung der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz — Beginn, Ende und Pausen. Der Stundenzettel erfüllt diese Pflicht mit und dient zusätzlich als Nachweis gegenüber dem Auftraggeber, vor allem bei Regiearbeiten.

Muss der Kunde den Stundenzettel unterschreiben?

Verpflichtet ist er dazu nicht, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Es lohnt sich aber, die Abzeichnung im Angebot oder Vertrag festzuhalten — bei Regiearbeiten ist das die wirksamste Absicherung gegen spätere Kürzungen.

Wie detailliert muss die Tätigkeitsbeschreibung sein?

So detailliert, dass ein Dritter nachvollziehen kann, was geleistet wurde. Ein Satz mit Ort, Gewerk und Umfang genügt in der Regel; Sammelbegriffe wie „diverse Arbeiten" sind im Streitfall wertlos.

Wie lange muss ich Stundenzettel aufbewahren?

Die Aufzeichnungen zur Arbeitszeit sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren; dienen die Zettel zugleich als Buchungsbeleg für die Rechnung, greifen die längeren steuerlichen Aufbewahrungsfristen. Im Zweifel gilt die längere Frist.

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Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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